Charterversicherung von Yacht-Pool 

Yacht-Pool Charterversicherung für Ihren Traumurlaub

Skipper und Crew sind speziellen Risiken ausgesetzt, die von herkömmlichen Versicherungen nicht oder nur unzureichend abgedeckt werden. Als einer der großen Yachtversicherer haben wir die Deckungslücken analysiert mit dem Ziel, die wirklichen Probleme und wirklichen Risiken des Skippers aufzuzeigen und spezielle Policen zu entwickeln, die diese Risiken auch wirklich decken! Die Versicherungsleistungen können unabhängig voneinander abgeschlossen und gekündigt werden.

 

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YACHT-POOL bietet Sicherheit in drei Richtungen!
1. Sie wirkt bei berechtigten Haftungsansprüchen aufgrund von Sach- und/oder Personenschäden von Geschädigten, die sich außerhalb des Schiffes befinden. Beachten Sie, dass es insbesondere bei Personenschäden sehr schnell um sehr hohe Summen gehen kann. Wählen Sie deshalb die Deckungssummen hoch genug, denn Sie haften grundsätzlich unbeschränkt!

2. Sie wirkt bei berechtigten Haftpflichtansprüchen der Crewmitglieder. Dies ist wichtig, weil die üblichen Haftpflichtversicherungen eine Deckung von Ansprüchen zwischen Mitversicherten i.d.R. ausschließt. Mitversicherte sind grundsätzlich alle Personen, die sich berechtigt auf dem Schiff befinden. Deshalb ist der ausdrückliche Einschluss dieses Risikos für Sie so wichtig.

3. Sie wirkt auch bei berechtigten Haftpflichtansprüchen des Yachteigners für Sachschäden, die durch grobe Fahrlässigkeit an der Yacht selbst entstanden sind. Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit sind in der Regel von keiner Kaskoversicherung gedeckt. Nur für diese Schäden (nicht für alle anderen Haftpflichtschäden!) beträgt der Selbstbehalt Euro 2.550,- Aber: grobe Fahrlässigkeit ist ein dehnbarer Begriff. Insbesondere, wenn darüber ein ausländisches Gericht zu entscheiden hat. Was bei Charter im Ausland mit großer Wahrscheinlichkeit der Fall ist. Darum wurde auch dieses Risiko durch die Besonderen YACHT-POOL Bedingungen für Sie geschlossen.

Kaskoschäden, die nicht durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, sind durch die Kaskoversicherung, die Ihnen in der Regel im Chartervertrag zugesagt wurde (ausgenommen Kaution), versichert. Für den Fall, dass die Kaskoprämie nicht rechtzeitig bezahlt wurde oder der Kaskoversicherungsvertrag aus anderem Grund nicht greift, hat dies der Vercharterer selbst zu vertreten. Eine Versicherung des Skippers für den einfachen Kaskoschaden (keine grobe Fahrlässigkeit) scheint daher nicht notwendig.

 

Yacht-Pool Charterversicherung - Infos und Bedingungen

Warum eine Skipper-Haftpflichtversicherung?

Weil Sie für Schäden, die Sie anderen Personen oder Sachen schuldhaft zufügen, grundsätzlich persönlich haften und zwar mit Ihrem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen.

Weil Ihre Privat-Haftpflichtversicherung Haftungsansprüche aus Skipper-oder Crew-Aktivitäten nicht deckt. Weil Sie als Skipper auch gegenüber den Crewmitgliedern haften.

Weil Haftungsausschlüsse gegenüber Crewmitgliedern, gegen Dritte (z.B. Pensionsversicherung des Geschädigten) u. U. nicht greifen.

Weil Sie nicht wissen, in welchem Umfang auf einem fremden Schiff tatsächlich Versicherungsschutz besteht. Sehr oft ist die Versicherungsleistung nur auf den Schiffswert beschränkt, was wegen der unbeschränkten persönlichen Haftung viel zu niedrig sein kann. Oft sind auch nur bestimmte aufgezählte Schäden gedeckt, so etwa nur Schäden bei Kollision etc.

Weil Sie nicht wissen, ob überhaupt Deckungsschutz besteht. Weil Sie nicht wissen, ob die Prämie rechtzeitig bezahlt wurde, was zur Folge haben kann, dass der Versicherer von der Leistung frei ist, und Sie dann überhaupt keinen Versicherungsschutz haben!

Weil Schiffe, die unter ausländischer Flagge fahren, i.d.R. auch unter ausländischen Versicherungsbedingungen in der jeweiligen Landessprache versichert sind und dadurch die Beurteilung des tatsächlichen Versicherungsschutzes für Sie praktisch unmöglich ist.

Weil keine der uns bekannten Haftpflichtversicherungen Haftungsansprüche des Yachteigners für Schäden deckt, die an der gecharterten Yacht selbst infolge grober Fahrlässigkeit des Skippers entstanden.

Warum eine YACHT-POOL Skipper-Unfallversicherung?

Weil sie ohne Rücksicht auf eigenes oder fremdes Verschulden gemäß den YACHT-POOL-Bedingungen Unfallkosten für Invalidität und vorübergehende Unfallfolgen deckt. Weil die Haftpflichtversicherung nicht greift, wenn kein Verschulden vorliegt. Weil die Haftpflichtversicherung nicht greift, wenn zwar Verschulden vorliegt, es sich bei dem Geschädigten aber um ein Familienmitglied handelt. Weil Unfälle ein Vermögen kosten können, wenn Sie die Haftpflicht anderer (Ausland!) praktisch nicht in Anspruch nehmen können. Weil bei Invalidität die finanziellen Folgen von existenzieller Bedeutung sein können. Weil herkömmliche Unfallversicherungen bei ³gefahrengeneigten Sportarten³ unter Umständen nicht leisten. Weil herkömmliche Unfallversicherungen oftmals nur dann bezahlen, wenn tatsächlich ein Unfall passiert. Weil bei herkömmlichen Unfallversicherungen die vorgesehenen Bergekosten von nur wenigen Tausend Mark für die Blauwassersegler viel zu gering sind. Sie deckt gemäß den Allgemeinen Unfallbedingungen und den Besonderen YACHT-POOL Bedingungen alle Personenunfälle, die die Versicherten beim Betrieb einer Yacht erleiden. Und sie bezahlt auch dann, wenn überhaupt kein Personenunfall stattfand, sondern wenn Sie in Seenot geraten und Hilfe herbeirufen müssen, um eben einen Unfall zu verhindern. Bergekosten aus Seenot werden je nach gewählter Versicherungssumme bis zu Euro 51.200,- ersetzt, auch dann, wenn keine Verletzung einer Person vorliegt. (Zum Unterschied herkömmlicher Unfallversicherungen). Diese Lücken werden oft unterschätzt. Denn wer weiß schon, dass ein Bergehubschrauber bis Euro 16.000,- pro Stunde kosten kann, und dass Bergekosten herkömmlicher Versicherungen von wenigen Tausend Euro u.U. bei weitem nicht ausreichen, oder dass überhaupt nicht bezahlt wird, wenn kein Unfall vorliegt, weil z.B. alle Personen erfolgreich abgeborgen werden konnten. Aber wir zahlen - auch in diesem Fall !! Die Skipper-Unfallversicherung gilt weltweit!

 

Warum eine YACHT-POOL Skipper-Rechtsschutzversicherung?

Weil Recht haben eine Sache ist, Recht bekommen aber eine andere. Rechtsstreitigkeiten im Ausland sehr teuer werden können. Rechtsanwaltskosten an ausländische Rechtsanwälte meist vorzuschießen sind. Rechtsanwaltskosten in verschiedenen Ländern auch dann von Ihnen zu bezahlen sind, wenn Sie den Prozess gewinnen. Es sein kann, dass nicht nur der Skipper, sondern auch die ganze Crew oder nur ein einzelnes Crewmitglied verklagt wird oder berechtigt klagen will.
Schadenersatz-Rechtsschutz:
Rechtsschutz zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund privatrechtlicher Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit der Yachtführung.

Straf-Rechtsschutz:
Für die Verteidigung von Strafverfahren wegen eines Yachtunfalles oder Übertretung von strafrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Yachtführung.
Führerschein-Rechtsschutz:
Für Vertretung in Verfahren wegen Entzug des Führerscheins. Rechtsschutz haben Skipper und Crew weltweit!

 

Warum eine YACHT-POOL Charter-Beschlagnahmeversicherung?

Bei tatsächlichen oder vermuteten strafrechtlichen Tatbeständen kann von der Behörde das Schiff an die Kette gelegt werden. Durch die von uns hinterlegte Strafkaution bis Euro 52.000,- kann eine einstweilige Verschonung von Strafverfolgungsmaßnahmen erreicht werden. Beschlagnahme kann für Sie erhebliche finanzielle Folgen haben, wenn das Schiff für eine weitere Charter nicht zur Verfügung steht.

Warum eine YACHT-POOL Charter-Kautionsversicherung?

Jeder erfahrene Skipper weiß, wie schnell die Harmonie der Crew empfindlich gestört ist, wenn von ihm oder einem Crewmitglied ein Schaden verursacht wurde und alle zur Kasse gebeten werden. So einig sich die Crew vor Antritt der Charter auch war, so uneinig kann sie bei der handfesten Frage sein, warum alle für den Schaden zahlen sollen, den nur einer verursacht hat - Das ist meist der Skipper selbst - aus seiner Verantwortung als Schiffsführer. Selbstverständlich führte dies dazu, dass verantwortungsbewusste Skipper immer klarer eine Versicherung dieses persönlichen Risikos forderten. Die Kautionsversicherung gilt nicht nur für eine bestimmte Charter, sondern gilt unbeschränkt für ein ganzes Jahr - weltweit! Weil Sie damit chartern können wo Sie wollen, sooft Sie wollen, welches Schiff Sie wollen und solange Sie wollen - weltweit!

Warum eine YACHT-POOL Charter-Folgeschadenversicherung?

Weil die Gefahr besteht, dass Sie am Charterschiff einen Schaden verursachen und deshalb das Schiff für die Folgecharter nicht mehr rechtzeitig einsatzfähig ist und weil Sie gesetzlich oder aufgrund des Chartervertrages für den Charterausfall in Regress genommen werden können. Die Charter-Folgeschadenversicherung deckt berechtigte Regressansprüche durch den Charterausfall ab dem dritten Tag der Folgecharter bis zu Euro 13.000,-. Weil Sie damit chartern können wo Sie wollen, sooft Sie wollen, welches Schiff Sie wollen und solange Sie wollen - weltweit!

Warum eine YACHT-POOL Charter-Rücktrittversicherung?

Wenn der Skipper den Chartertörn z.B. wegen eigener oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann und deshalb der Törn nicht stattfinden kann, werden die für Skipper und Crew anfallenden Kosten (abzgl. 20% Selbstbehalt, min. Euro 25,-) bezahlt. Wenn ein Crewmitglied den Chartertörn z.B. wegen Krankheit oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann, so werden die für das Crewmitglied anteiligen Kosten (abzgl. 20% Selbstbehalt, min. Euro 25,-) bezahlt. Wenn der Skipper ausfällt, kein entsprechender Ersatz beschafft werden kann und deshalb der Törn vorzeitig abgebrochen werden muss, so werden die Kosten für den nicht genutzten Teil der Charterung ersetzt, falls eine Weitervercharterung nicht möglich ist. Wenn zwei Personen gemeinsam gebucht haben und eine ausfällt, kann auch die zweite zurücktreten.

Seit neuestem können wir all unseren Kunden eine Charter-Preis Absicherung der Deutschen Yacht-Pool Versicherungs GmbH mit dem sogenannten "Sicherungsschein" kostenlos anbieten.
Hierbei übernimmt die Yacht-Pool Versicherungs GmbH die Verpflichtung zur Rückzahlung aller geleisteten und
noch nicht verbrauchten Reisepreiszahlungen (Charterzahlungen) infolge einer Insolvenz des Veranstalters.
Yachting 2000 hat als eines der wenigen Charterunternehmen am Markt dieses Qualitätszertifikat von der Deutschen Yacht-Pool Versicherungs GmbH erhalten.
Die Charterpreiszahlungen unserer Kunden sind daher bis zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu 100% abgesichert.
Der Kunde trägt bei Yachting 2000 mit seiner Anzahlung keinerlei Risiko.


Daher künftig nur noch chartern mit Sicherungsschein!
Yachting 2000 Ihr verlässlicher Partner

Yachtcharter im Mittelmeer Yachting 2000

Was Sie bei Abschluss eines Chartervertrages beachten sollten:


Aus sehr begründeten Anlass möchten wir sie wieder einmal deutlich auf die Notwendigkeit hinweisen sich Ihre Charterzahlungen entsprechend gegen
das Insolvenzrisiko der Agentur an die Sie die Anzahlung leisten ebenso wie gegen den Flottenbetreiber an den Ihre Zahlung weitergeleitet wird, abzusichern.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse im Chartergeschäft sind insbesondere in südlichen Ländern nicht leichter geworden. Die Insolvenzen in der Charterbrache in der Vergangenheit haben
uns deutlich gezeigt, dass auch noch so klingende Namen nichts über das ökonomische Innenleben einer Firma aussagen. Eine wasserdichte Absicherung der Kundenzahlungen
ist deshalb fair, legitim und heute dringender als je erforderlich. Dieses Thema hat sich zunehmend verschärft, denn die geforderten Anzahlungen haben sich
in den letzten Jahren stetig erhöht und damit steigt auch das Risiko des Charterers, der mit seinen Zahlungen in finanzielle Vorleistung geht.
YACHT-POOL als Pionier, auch auf diesem Gebiet der Absicherung der Charterskipper, hat dazu bereits vor vielen Jahren einen entsprechenden Sicherungsschein entwickelt,
der nach unserer Auffassung die mit größtem Abstand höchste Sicherheit zur Abdeckung dieses Risikos bietet.
Wir bieten unseren Kunden den YACHT-POOL Sicherungsschein, weil nach unserer Prüfung dieser Schein sowohl was die Eindeutigkeit der Absicherung anbelangt,
als auch was die Höhe der Deckungssumme betrifft, nach unserem Erkenntnisstand das weitaus beste Angebot darstellt.
Aus diesem Grund haben wir auch seit Jahren den YACHT-POOL-Sicherungsschein allen unseren Kunden als Absicherung Ihrer Anzahlungen kostenlos ausgehändigt.
Wir möchten in diesem Zusammenhang aber auch darauf hinweisen, dass das zunehmende Bewusstsein der Charterkunden nach entsprechender Absicherung ihrer Charterzahlung
einen entsprechenden Nachfragedruck erzeugt hat, der auch Nachahmer zu dem von YACHT-POOL entwickelten Sicherungsschein auf den Plan gerufen hat.
Mit dem Nachteil, dass einige dieser Scheine mehr „Schein als Sicherheit“ sind und nicht das halten, was der Charterskipper erwartet und erwarten darf,
nämlich eine ordentliche Bonitätsprüfung der Firmen, in dessen Hände die Charterzahlungen gelangen (sowohl Agentur- als auch Flottenbetreiber) und vor allem eine entsprechende Deckungssumme im Kleingedruckten.

Den YACHT-POOL Sicherungsschein erhalten Sie allerdings nur von guten Agenturen, die sie wiederum nur für geprüfte Flottenbetreiber ausgeben dürfen,
die bei YACHT-POOL gelistet sind und jährlich Ihre Bilanzen vorlegen müssen.
Diese Scheine erhalten Sie in der Regel von solchen Agenturen, wie von uns auch, kostenlos.
Es gibt aber auch sozusagen „Sicherungsscheine light“ auf dem Markt, die eine unakzeptable niedere (sinnlose) Deckungssumme aufweisen und damit ohne entsprechende Bonitätsprüfung auch für Agenturen und Flottenbetreiber ohne entsprechende Bonität ausgegeben werden können, weil eben das abgesicherte Risiko im Kleingedruckten - zu Lasten des Kunden (und für den Kunden schwer verständlich) - entsprechend beschränkt ist. Dem YACHT-POOL-Sicherungsschein und uns liegt aber eine andere Philosophie zugrunde. Denn die Absicherung des Geldes ist eine Sache, aber mit diesem Sicherungsschein soll auch implizit ein Signal gesetzt werden, von dem der Charterkunde annehmen kann, dass auch „all es Übrige“ in Ordnung ist. Ein enorm wichtiger Nebenaspekt der strengen Bonitätsprüfung.die bei YACHT-POOL gelistet sind und jährlich Ihre Bilanzen vorlegen müssen.
in der Regel von solchen Agenturen, wie von uns auch, kostenlos. Es gibt aber auch sozusagen „Sicherungsscheine light“ auf dem Markt, die eine unakzeptable niedere (sinnlose) Deckungssumme
aufweisen und damit ohne entsprechende Bonitätsprüfung auch für Agenturen und Flottenbetreiber ohne entsprechende Bonität ausgegeben werden können,
weil eben das abgesicherte Risiko im Kleingedruckten - zu Lasten des Kunden (und für den Kunden schwer verständlich) - entsprechend beschränkt ist.
Dem YACHT-POOL-Sicherungsschein und uns liegt aber eine andere Philosophie zugrunde. Denn die Absicherung des Geldes ist eine Sache, aber mit diesem Sicherungsschein soll auch
implizit ein Signal gesetzt werden, von dem der Charterkunde annehmen kann, dass auch „alles Übrige“ in Ordnung ist. Ein enorm wichtiger Nebenaspekt der strengen Bonitätsprüfung.
Handelt es sich aber um einen „Sicherungsschein light“, der von anderen Versicherungsanbietern, sozusagen als „goody“ für den Abschluss einer Versicherung als Draufgabe mitgegeben wird, so sagt dieser Sicherungsschein über die Bonität des Vercharterer gar nichts, weil diesen Scheinen eben keine solide Bonitätsprüfung der Charterfirma zugrunde liegt. Der Grund, warum so ein Sicherungsschein so locker ausgegeben werden kann, liegt daran, dass die Leistung im Kleingedruckten eben entsprechend minimiert ist. Das merkt der Kunde aber erst im Schadenfall.
Unser Anliegen ist es Sie in allen Charter-relevanten Bereichen optimal zu beraten und zu betreuen. Und dazu gehört auch Sie mit wichtigen Informationen zu versorgen.

Für weitere Fragen sind wir ständig für Sie da!
Ihr Günther Burggraf Yachting 2000 - Schweiz

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Segeln ist Lebensfreude pur - und diese Freude möchten wir unseren Kunden weitergeben. Yachting 2000 bietet ein umfassendes Angebot rund um den Yachtsport.

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